
Rail Road Romance
WICHTIG: Richtig versichert auf
die (Bahn)Reise!
Die wichtigen Punkte
Zwei Fragen müssen Sie
unbedingt beantworten können, bevor Sie in die Ferien reisen:
1
- Sind allfällige Arzt- und
Spitalkosten während der Reise vollständig gedeckt?
2
- Wer trägt die Kosten, falls
Sie eine Reise nicht antreten können, und wer, falls Sie die
Ferien abbrechen müssen? Hier vermittelt RRR die vorzüglichen
Versicherungen von ELVIA. Diese Versicherungen sind für
Reisegäste mit Wohnsitz innerhalb UND AUSSERHALB der Schweiz
erhältlich.
Ferner lohnt es sich auch zu
fragen, wie es um die Versicherung des Reisegepäcks bestellt ist.
1
Heilungskosten voll versichern
Wenn Sie eine Reise ausserhalb des
Landes antreten, in dem Sie wohnen, müssen sie unbedingt
klären, ob Ihre Kranken- und Unfallversicherung allfällige
Arznei- und Behandlungskosten übernimmt. In Europa ist das im
Allgemeinen der Fall. Falls nicht, müssen Sie eine entsprechende
Zusatzversicherung schliessen. Auskunft erteilt Ihre Kranken- bzw.
Unfallkasse.
In bestimmten
aussereuropäischen Ländern, so speziell in den USA, in Japan,
in Neuseeland, Südkorea und selbst in Russland reicht die
übliche
Versicherung nicht aus, da dort die Kosten für ärztliche
Behandlung und Spital, manchmal nur für Touristen, extrem hoch
sind. Für viele Länder in
Übersee ist deshalb eine Zusatzdeckung für Arzt- und
Spitalkosten unabdingbar. Diese Zusatzversicherung kann man bei der
eigenen Kranken- und Unfallkasse abschliessen. Zum einen in Form einer
Zusatzversicherung für Auslandschutz, der zeitlich unbegrenzt ist.
Zum andern kann man in der Regel eine
Ferien-Heilungskosten-Versicherung nur für die Dauer des Urlaubs
abschliessen.
Diese Versicherungen müssen
Sie bei den Gesellschaften überprüfen oder ergänzen
lassen, bei denen Sie bereits versichert sind. Es ist Ihre
persönliche Verantwortung, dass Sie ausreichend gegen Krankheit
und Unfall versichert sind.
2
Annulations- und Assistance-Versicherung
Nie verzichten dürfen Sie auf
die beiden wichtigsten Risiko-Versicherungen, die alle
Reiseversicherungen aber auch die meisten Schutzbriefe der
Automobilverbände enthalten. Beide ergänzen sich ideal, so
dass sie stets gemeinsam offeriert werden: gemeint sind die
Annulierungs- bzw. Rücktrittsversicherung sowie die Assistance-
bzw. Rückführungsversicherung. Die Reiseveranstalter sind
dazu verpflichtet, die Reisegäste darauf aufmerksam zu machen,
dass eine solche Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Rücktrittsversicherung
deckt das Risiko ab, eine Reise aus zwingenden Gründen absagen zu
müssen. «Zwingend» sind z.B. schwere Erkrankung (Beleg
durch Arztzeugnis erforderlich), Unfall, Todesfall und bei manchen
Anbietern auch der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes. Auch wenn
die eigene Landesregierung NACH (!) einer Buchung eine Warnung vor dem
Besuch eines bestimmten Landes herausgibt, zahlt die
Rücktrittsversicherung in der Regel die einbezahlten Reisekosten
zurück. Nicht bezahlt wird ein Rücktritt aus freien
Stücken, z.B. wegen abhanden gekommenem Interesse an der Reise
oder wegen Aussteigens einer Begleitperson.
Die
Rückführungsversicherung springt im Falle eines zwingenden
Reiseabbruchs oder Reiseunterbruchs ein. «Zwingend» sind
hier Krankheit oder Unfall, gegebenenfalls auch von Angehörigen zu
Hause, politische Unruhen und Naturkatastrophen. Auch wenn sich eine
Reise etwa wegen Flugstreiks verlängert, springt die Assistance
ein. Zur Hauptsache zahlt sie die Rückkehrkosten und (meist bis zu
einem Höchstbetrag) allfällige Bergungs-, Rettungs- und
Suchkosten.
Massgeschneiderte
Angebote von ELVIA
RRR Reisen kann Ihnen die
vorzüglichen und massgeschneiderten Annulations- und
Assistance-Reiseversicherungen der Gesellschaft ELVIA anbieten, und
zwar unabhängig davon, ob Sie in der Schweiz oder in einem EU-Land
leben. Fordern Sie bitte per E-Mail bei RRR unverbindlich die
ELVIA-Unterlagen an: cc72005@bluewin.ch.
Reisegepäck-Versicherung
Reisegepäckversicherungen
kommen – oft aber nur in begrenzter Höhe – für gestohlenes,
verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck auf. Eine solche
Versicherung kann man für die einzelnen Ferien und Reisen
abschliessen. Sie ist vor allem bei Flugreisen sinnvoll, bei denen man
zeitweise keinerlei Kontrolle über sein Gepäck ausüben
kann. Auch für Ihr Reisegepäck kann Ihnen RRR Reisen die
Versicherung von ELVIA vermitteln.
Nehmen Sie sich die Zeit...
Bitte nehmen Sie sich die Zeit,
die in diesem Merkblatt aufgeführten Punkte zu klären. Sie
schützen sich damit für den Fall eines Falles
möglicherweise vor viel Ärger, beträchtlichen Kosten,
langen Wartefristen und evt. sogar vor mühseligen rechtlichen
Auseinandersetzungen.
Hans Peter Häberli – 2002,
2007