Rail Road Romance
WICHTIG: Richtig versichert auf die (Bahn)Reise!
Die wichtigen Punkte
Zwei Fragen müssen Sie unbedingt
beantworten können, bevor Sie in die Ferien reisen:
1
- Sind allfällige Arzt- und Spitalkosten
während der Reise vollständig gedeckt?
2
- Wer trägt die Kosten, falls Sie
eine Reise nicht antreten können, und wer, falls Sie die Ferien abbrechen
müssen? Hier vermittelt RRR die vorzüglichen Versicherungen von
ELVIA. Diese Versicherungen sind für Reisegäste mit Wohnsitz
innerhalb UND AUSSERHALB der Schweiz erhältlich.
Ferner lohnt es sich auch zu fragen,
wie es um die Versicherung des Reisegepäcks bestellt ist.
1
Heilungskosten voll versichern
Wenn Sie eine Reise ausserhalb des Landes
antreten, in dem Sie wohnen, müssen sie unbedingt klären, ob Ihre
Kranken- und Unfallversicherung allfällige Arznei- und Behandlungskosten
übernimmt. In Europa ist das im Allgemeinen der Fall. Falls nicht, müssen
Sie eine entsprechende Zusatzversicherung schliessen. Auskunft erteilt Ihre
Kranken- bzw. Unfallkasse.
In bestimmten aussereuropäischen
Ländern, so speziell in den USA, in Japan, in Neuseeland, Südkorea
und selbst in Russland reicht die übliche Versicherung nicht aus, da
dort die Kosten für ärztliche Behandlung und Spital, manchmal nur
für Touristen, extrem hoch sind. Für viele Länder in Übersee
ist deshalb eine Zusatzdeckung für Arzt- und Spitalkosten unabdingbar.
Diese Zusatzversicherung kann man bei der eigenen Kranken- und Unfallkasse
abschliessen. Zum einen in Form einer Zusatzversicherung für Auslandschutz,
der zeitlich unbegrenzt ist. Zum andern kann man in der Regel eine Ferien-Heilungskosten-Versicherung
nur für die Dauer des Urlaubs abschliessen.
Diese Versicherungen müssen Sie
bei den Gesellschaften überprüfen oder ergänzen lassen, bei
denen Sie bereits versichert sind. Es ist Ihre persönliche Verantwortung,
dass Sie ausreichend gegen Krankheit und Unfall versichert sind.
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Annulations- und Assistance-Versicherung
Nie verzichten dürfen Sie auf die
beiden wichtigsten Risiko-Versicherungen, die alle Reiseversicherungen aber
auch die meisten Schutzbriefe der Automobilverbände enthalten. Beide
ergänzen sich ideal, so dass sie stets gemeinsam offeriert werden: gemeint
sind die Annulierungs- bzw. Rücktrittsversicherung sowie die Assistance-
bzw. Rückführungsversicherung. Die Reiseveranstalter sind dazu
verpflichtet, die Reisegäste darauf aufmerksam zu machen, dass eine
solche Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Rücktrittsversicherung deckt
das Risiko ab, eine Reise aus zwingenden Gründen absagen zu müssen.
«Zwingend» sind z.B. schwere Erkrankung (Beleg durch Arztzeugnis
erforderlich), Unfall, Todesfall und bei manchen Anbietern auch der unverschuldete
Verlust des Arbeitsplatzes. Auch wenn die eigene Landesregierung NACH (!)
einer Buchung eine Warnung vor dem Besuch eines bestimmten Landes herausgibt,
zahlt die Rücktrittsversicherung in der Regel die einbezahlten Reisekosten
zurück. Nicht bezahlt wird ein Rücktritt aus freien Stücken,
z.B. wegen abhanden gekommenem Interesse an der Reise oder wegen Aussteigens
einer Begleitperson.
Die Rückführungsversicherung
springt im Falle eines zwingenden Reiseabbruchs oder Reiseunterbruchs ein.
«Zwingend» sind hier Krankheit oder Unfall, gegebenenfalls auch
von Angehörigen zu Hause, politische Unruhen und Naturkatastrophen.
Auch wenn sich eine Reise etwa wegen Flugstreiks verlängert, springt
die Assistance ein. Zur Hauptsache zahlt sie die Rückkehrkosten und
(meist bis zu einem Höchstbetrag) allfällige Bergungs-, Rettungs-
und Suchkosten.
Massgeschneiderte
Angebote von ELVIA
RRR Reisen kann Ihnen die vorzüglichen
und massgeschneiderten Annulations- und Assistance-Reiseversicherungen der
Gesellschaft ELVIA anbieten, und zwar unabhängig davon, ob Sie in der
Schweiz oder in einem EU-Land leben. Fordern Sie bitte per E-Mail bei RRR
unverbindlich die ELVIA-Unterlagen an: cc72005@bluewin.ch.
Reisegepäck-Versicherung
Reisegepäckversicherungen kommen
– oft aber nur in begrenzter Höhe – für gestohlenes, verlorenes
oder beschädigtes Reisegepäck auf. Eine solche Versicherung kann
man für die einzelnen Ferien und Reisen abschliessen. Sie ist vor allem
bei Flugreisen sinnvoll, bei denen man zeitweise keinerlei Kontrolle über
sein Gepäck ausüben kann. Auch für Ihr Reisegepäck kann
Ihnen RRR Reisen die Versicherung von ELVIA vermitteln.
Nehmen Sie sich die Zeit...
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die in
diesem Merkblatt aufgeführten Punkte zu klären. Sie schützen
sich damit für den Fall eines Falles möglicherweise vor viel Ärger,
beträchtlichen Kosten, langen Wartefristen und evt. sogar vor mühseligen
rechtlichen Auseinandersetzungen.
Hans Peter Häberli – 2002, 2007